Dr. AUMER engineering
Fachplaner für EnergieEffizienz

DerEnergieDoktor.

Energieausweis.

Bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden ist nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) ein Energiebedarfsausweis auszustellen.

Hausbesitzer müssen neuen Mietern und Eigentümern ab dem 1. Juli 2008 einen Energieausweis für ihr Gebäude vorlegen.

Für bestehende Gebäude muss bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing eines Gebäudes dem Interessenten auf Verlangen ein Energieausweis zugänglich gemacht werden.

Wir sind von der Deutschen Energie Agentur (dena) zugelassen und können Ihnen für Ihr Objekt den passenden qualifizierten Energieausweis ausstellen.
 

Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne.
Dr. Erwin Aumer. Beratungstelefon 09977/9550 oder eMail

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