Dr. AUMER engineering
Fachplaner für EnergieEffizienz

DerEnergieDoktor.

Kommunales Klimaschutzkonzept.

Kommunaler Klimaschutz

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat 2008 eine umfassende Klimaschutzinitiative gestartet. Ziel ist es, die Potenziale für den Klimaschutz durch die Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung regenerativer Energien kostengünstig zu realisieren. Außerdem sollen zukunftsweisende Klimaschutztechnologien und innovative Ideen durch Modellprojekte unterstützt und verbreitet werden. Dazu wurden umfangreiche Förderprogramme aufgelegt.

Kommunen sind ein wichtiger Partner beim Klimaschutz

Bei der Umsetzung der Klimaschutzziele sind die Kommunen in besonderem Maße gefragt: Aufgrund ihrer komplexen Strukturen wird hier ein großer Teil klimarelevanter Emissionen produziert, dem ein enormes Einsparpotenzial gegenüber steht.

BMU-Förderprogramm

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) fördert die Erstellung von Klimaschutzkonzepten sowie die begleitende Beratung bei deren Umsetzung, die Anwendung klimaschützender Maßnahmen mit vergleichsweise geringer Wirtschaftlichkeitsschwelle sowie Modellprojekte zum Klimaschutz.

1. Erstellung von Klimaschutzkonzepten

Gefördert wird die Erstellung von umfassenden Klimaschutzkonzepten und von Teilkonzepten, wie zum Beispiel integrierte Wärmenutzungskonzepte oder Klimaschutzkonzepte für kommunale Liegenschaften. Diese Konzepte sollen Energie- und CO2-Bilanzen, Potenzialanalysen zur Minderung von Treibhausgasen, Maßnahmenkataloge sowie Zeitpläne zur Umsetzung umfassen.
Förderfähig sind Sach- und Personalkosten externer Dienstleister. Es werden Zuschüsse in Höhe von bis zu 80% gewährt.
2. Umsetzung von Klimaschutzkonzepten
Gefördert wird die beratende Begleitung bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten oder Teilkonzepten. Beratungs- und Begleitleistungen umfassen unter anderem inhaltliche Zuarbeiten, fachliche Beratung, Informations-, Schulungs- und Vernetzungsaktivitäten. Die eigentliche Umsetzung der Konzepte und notwendige Investitionen liegen in der Verantwortung der Antragsteller.
Gefördert wird auch die beratende Begleitung für die Ein- oder Weiterführung von Energiesparmodellen (wie zum Beispiel so genannte fifty/fifty-Modelle) an Schulen und Bildungseinrichtungen.
Förderfähig sind Sach- und Personalkosten externer Dienstleister oder von Personal, das im Rahmen des Projektes für eine Dauer von bis zu drei Jahren zusätzlich eingestellt wird.
Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung

Gefördert wird die Nutzung hocheffizienter Technologien bei der Sanierung der Innen- und Hallenbeleuchtung, der Außen- und Straßenbeleuchtung, von Lüftungsanlagen und bei der Optimierung von Heizungssystemen. Je nach Technologien kann dadurch der Stromverbrauch zwischen 30 und 50% gesenkt werden. Es werden 25% der Investitions- und Installationskosten gefördert.

Wir sind jeweils als Klimaschutzberater und Klimaschutzmanager zertifiziert und begleiten auch Sie erfolgreich bei der Einführung und Umsetzung Ihres kommunalen Klimaschutzes.

Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne.
Dr. Erwin Aumer. Beratungstelefon 09977/9550 oder eMail

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