Dr. AUMER engineering
Fachplaner für EnergieEffizienz

DerEnergieDoktor.

Hydraulischer Abgleich
Warum er so schwierig ist und wie der denoch gelingt.

Jeder Heizfläche (Heizkörper, Flächenheizung) wird genau die notwendige Wassermenge zugeteilt.
Der Energieverbrauch und die Betriebskosten sinken.

Grundsätzliches verfahrenunabhängiges Vorgehen:
  1. Berechnung durchführen
  2. Berechnete Durchflüsse einstellen
  3. Protokoll erstellen

Kein hydraulischer Abgleich nach den anerkannten Regeln der Technik ist

  • nur Einbau einer elektronisch geregelten Umwälzpumpe


  • die Einstellung der Durchflussanzeiger alle auf gleicher Höhe


  • die Behauptung bei Einrohrheizungen ist der hydraulische Abgleich nicht möglich


  • die Aussage bei Bestandsgebäuden ist der hydraulische Abgleich nicht möglich, weil die Leitungslängen nicht bekannt sind


  • das bloße Ausstellen der VdZ-Bestätigung zum hydraulischen Abgleich


  • das bloße Ausstellen der Fachunternehmererklärung mit Bestätigung des hydraulischen Abgleichs


  • keine Überprüfung/Optimierung der Hydraulik/Heizflächen, weil es "ja immer warm war"


Verfahren A oder B oder gleich nach DIN 94679?


Grundsätzliches Vorgehen:

  Verfahren A  Verfahren B 
Anwendbar  Näherungsverfahren, bis 500 m² beheizte Nutzfläche je Heizkreis  Berechnung, alle Anlagengrößen 
Ausführung  Abschätzung der Heizlast  Raumweise vereinfachte Heizlastberechnung 
  Ermittlung der Heizflächen- / Heizkreisdurchflüsse  Berechnung der Heizflächen- / Heizkreisdurchflüsse 
  Ermittlung der Voreinstellung der Thermostatventile / Armaturen  Berechnung der Voreinstellung der Thermostatventile / Armaturen 
  Ermittlung der Pumpenförderhöhe und des Gesamtdurchflusses  Berechnung der Pumpenförderhöhe und des Gesamtdurchflusses 
  Einstellung der Pumpenbetriebsart  Einstellung der Pumpenbetriebsart 
  Protokollierung der Einstellungen an den Armaturen und Pumpen, Bestätigung ausstellen und übergeben  Protokollierung der Einstellungen an den Armaturen und Pumpen, Bestätigung ausstellen und übergeben 

Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne.
Dr. Erwin Aumer. Beratungstelefon 09977/9550 oder eMail

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